Bedingungen und Konditionen

BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN

Mit dem Zugriff auf unsere Dienste und deren Nutzung erklären Sie sich mit den hier dargelegten Bedingungen einverstanden, die die vertragliche Vereinbarung zwischen Ihnen und De L’Europe Amsterdam begründen.

ZIMMERLISTE

Das Hotel muss spätestens 21 Tage vor dem geplanten Anreisedatum der Gruppe eine Zimmerbelegungsliste erhalten, die den Namen jedes Teilnehmers der Gruppe, die An- und Abreise sowie die Belegung jedes Zimmers (Einzel- oder Doppelzimmer) enthält.

EINCHECKEN UND AUSCHECKEN

Der Check-in ist ab 15:00 Uhr am Anreisetag möglich. Sollten die Gäste vor dieser Zeit anreisen, wird das Hotel sein Möglichstes tun, um diesen frühen Check-in zu ermöglichen. Eine Voranmeldung sollte jedoch in der Nacht vor der Ankunft gegen eine zusätzliche Übernachtungsgebühr erfolgen, falls eine frühe Ankunft zu 100 % garantiert werden muss (je nach Belegung und zum besten verfügbaren Tarif). Die Check-out-Zeit ist 12:00 Uhr. Bei verspätetem Auschecken wird für Verlängerungen bis 18.00 Uhr ein Halbtagestarif berechnet, der von der Verfügbarkeit an diesem Tag abhängt.

VERSPÄTETE STORNIERUNG, VORZEITIGE ABREISE, NICHTERSCHEINEN

Das Hotel behält sich das Recht vor, bei Nichterscheinen, verspäteter Stornierung oder vorzeitiger Abreise den vertraglich vereinbarten Zimmerpreis für die gebuchten Nächte in Rechnung zu stellen. Wenn der Gast nicht innerhalb einer halben Stunde nach der reservierten Zeit angekommen ist, kann das Hotel die Reservierung als storniert betrachten und in Rechnung stellen.

STORNIERUNGS-/ABSCHREIBUNGSPOLITIK

Wenn der Kunde die Veranstaltung teilweise oder vollständig storniert, muss er eine Stornogebühr zahlen.

Eine Stornogebühr ist vom Kunden bei teilweiser oder vollständiger Stornierung als Ersatz für den entgangenen Gewinn des Hotels und nicht als Vertragsstrafe zu zahlen (Stornogebühr). Die Stornogebühr wird als Prozentsatz des Gesamtwerts der Reservierung ausgedrückt.

Die Prozentsätze der Stornogebühren sind unten angegeben.

Anzahl der Tage vor den Expressen als Prozentsatz des Gesamtwerts der Reservierung:

Datum des Beginns der Veranstaltung:

Bis 120 Tage: Der Kunde hat eine Stornogebühr von 5 % des Buchungsbetrags zu entrichten.

120- 89 Tage: Der Kunde hat eine Stornogebühr von 25 % des Buchungsbetrags zu entrichten.

89 – 60 Tage: Der Kunde muss eine Stornogebühr von 80 % des Buchungsbetrags zahlen.

59 – 30 Tage: Der Kunde hat eine Stornogebühr von 90 % des Buchungsbetrags zu entrichten.

29 – 15 Tage: Der Kunde muss eine Stornogebühr von 95 % des Buchungsbetrags zahlen.

14 – 1 Tage: Der Kunde muss eine Stornogebühr von 100 % des Buchungsbetrags zahlen.

ATTRITION

DATUM DER ÄNDERUNGEN | ZULÄSSIGE REDUZIERUNG DER VERTRAGSZAHLEN

61 Tage oder mehr | bis zu 15% der vertraglich vereinbarten Zimmer
31 Tage bis 60 Tage | bis zu 10% der vertraglich vereinbarten Zimmer
8 Tage bis 30 Tage | bis zu 5% der vertraglich vereinbarten Zimmer
0 – 7 Tage | Null

DEPOSIT

Das Hotel verlangt eine vollständige Anzahlung (100%) für alle vertraglich vereinbarten Bestellungen vor der Veranstaltung, die wie folgt gezahlt wird:

Die folgenden Kautionsbedingungen gelten für diesen Vertrag für die Gruppe & Events:

Erste Anzahlung: 50 % des Gesamtbetrags der vertraglich vereinbarten Einnahmen sind bei Vertragsunterzeichnung zu zahlen.

Zweite Anzahlung: 25 % des Gesamtbetrags der vertraglich vereinbarten Einnahmen müssen 90 Tage vor dem Anreisedatum gezahlt werden.

Endgültige Anzahlung: 25 % des Gesamtbetrags der vertraglich vereinbarten Einnahmen müssen 30 Tage vor dem Anreisedatum bezahlt werden.

Die in diesem Vertrag genannten Beträge sind vor den oben genannten Fälligkeitsterminen in EURO zu zahlen.
Werden die Anzahlungen nicht fristgerecht geleistet, behält sich das Hotel das Recht vor, den Vertrag einseitig mit einer Frist von 5 Werktagen zu kündigen.

RECHNUNG

Unsere Rechnungen sind nach Erhalt und ohne Abzug in EUR an die Adresse des Hotels zu zahlen. Die bloße Annahme eines Wechsels oder eines Zahlungsaufschubs beeinträchtigt nicht die Anwendung unserer allgemeinen Verkaufsbedingungen und hat keine Erneuerung der Schuld zur Folge. Alle Steuern und Zahlungsgebühren gehen zu Lasten des Veranstalters. Jede Änderung der von den niederländischen oder städtischen Behörden erhobenen Steuern und Abgaben führt zu einer Änderung der oben genannten Tarife. Wenn innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum keine schriftliche Reklamation zur Rechnung der De L’Europe Amsterdam eingeht, gilt die Rechnung als vom Veranstalter akzeptiert. Rechnungen, die nicht bis zum angegebenen Fälligkeitsdatum beglichen werden, werden von Rechts wegen und ohne Vorankündigung um 2 % des ausstehenden Betrags erhöht, wobei ein Mindestbetrag von 100 EUR zur Deckung etwaiger Verwaltungskosten erhoben wird. Außerdem werden ohne Vorankündigung Zinsen in Höhe von 1 % pro Monat berechnet, die 15 Tage nach dem Rechnungsdatum beginnen. Am Ende eines jeden Veranstaltungstages übergibt das Hotel dem bevollmächtigten Vertreter vor Ort Kopien der Bankettschecks für jede Veranstaltung zur endgültigen Genehmigung.

ENTSCHÄDIGUNG UND SCHADLOSHALTUNG

Das Hotel verpflichtet sich, die Gruppe & Events zu verteidigen, zu entschädigen und schadlos zu halten von und gegen alle Ansprüche, Klagen, Klagegründe oder Haftungen, einschließlich angemessener Anwaltskosten, die sich aus einer Handlung ergeben, die das Hotel im Rahmen der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag unternimmt oder begeht. Das Hotel verpflichtet sich außerdem, die Gruppe von jeglicher Haftung für Ansprüche, Klagen oder Klagegründe freizustellen, die von Dritten im Zusammenhang mit der Leistung des Hotels gemäß diesem Vertrag geltend gemacht werden, mit Ausnahme von Klagen oder Haftungen, die auf ein Fehlverhalten oder eine Fahrlässigkeit der Gruppe zurückzuführen sind.

Die Gruppe erklärt sich damit einverstanden, das Hotel zu verteidigen, zu entschädigen und schadlos zu halten gegenüber allen Ansprüchen, Klagen, Klagegründen oder Verbindlichkeiten, einschließlich angemessener Anwaltskosten, die sich aus Handlungen ergeben, die von der Gruppe oder von Vertragspartnern, die von der Gruppe im Zusammenhang mit der Erfüllung der Verpflichtungen der Gruppe aus diesem Vertrag eingestellt oder beauftragt wurden, unternommen oder begangen wurden. Die Gruppe verpflichtet sich außerdem, das Hotel von jeglicher Haftung für Ansprüche, Klagen oder Klagegründe freizustellen, die von Dritten im Zusammenhang mit der Erfüllung der Verpflichtungen der Gruppe aus diesem Vertrag geltend gemacht werden, mit Ausnahme von Klagen, die auf ein Fehlverhalten oder Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind.

VERSICHERUNG

Der Veranstalter für die Gruppe & Events und das Hotel sind verpflichtet, ihre im obigen Abschnitt „Freistellung und Haftungsfreistellung“ genannten Verpflichtungen zu versichern und auf Verlangen einen entsprechenden Versicherungsnachweis zu erbringen.

Jeder Teilnehmer an der Veranstaltung hat sich entsprechend der Hausordnung des Hotels zu verhalten. Der Veranstalter haftet für alle Schäden und Unannehmlichkeiten, die von den Teilnehmern oder von Dritten, die für die Veranstaltung im Hotel engagiert wurden, verursacht werden. Alle von den Teilnehmern oder dem Veranstalter verursachten Schäden gehen zu Lasten des Veranstalters. Für jede Aktivität, die durch einen vom Veranstalter für die Gruppe & Veranstaltungen beauftragten externen Auftragnehmer in das Gelände eingebracht wird, ist der Veranstalter in vollem Umfang für die Handlungen dieses externen Auftragnehmers verantwortlich. Auf Anfrage stellt der Veranstalter eine Bescheinigung über

eine Versicherung, die die Handlungen eines solchen externen Auftragnehmers abdeckt, wobei der Hoteleigentümer als zusätzlicher Versicherter in Bezug auf die Tätigkeiten eines solchen externen Auftragnehmers genannt wird.

Das Hotel lehnt jede Verantwortung im Falle von Diebstahl oder Beschädigung der vom Veranstalter oder einem seiner Gäste im Hotel zurückgelassenen Ausrüstungsgegenstände oder Objekte ab. Für Wertgegenstände, die im Hotel aufbewahrt werden, ist der Veranstalter bzw. der Teilnehmer für die Versicherung zum angemessenen Wert dieser Wertgegenstände verantwortlich.

KÜNDIGUNG AUS WICHTIGEM GRUND

Sofern in diesem Vertrag nichts anderes vorgesehen ist, hat keine der Parteien das Recht, ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu kündigen. Jede Partei kann diese Vereinbarung aus einem oder mehreren dieser Gründe durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei innerhalb von fünf (5) Tagen nach Eintritt eines solchen Ereignisses oder nach Erhalt einer Mitteilung über eines der folgenden Ereignisse kündigen. Dieser Vertrag kann jedoch aus wichtigem Grund gekündigt werden, ohne dass die kündigende Partei dafür haftet, wenn eine der folgenden Bedingungen vorliegt, die als „Höhere Gewalt“ bezeichnet werden:

Die Erfüllung des Vertrages durch die Parteien ist abhängig von höherer Gewalt, schlechtem Wetter, Krieg, behördlichen Vorschriften, Terrorismus, Katastrophen, Streiks, zivilen Unruhen, Einschränkungen der Transportmöglichkeiten oder anderen Notfällen vergleichbarer Art, auf die die Parteien keinen Einfluss haben und die die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen einer Partei unmöglich machen, rechtswidrig sind oder die Fähigkeit einer Partei wesentlich beeinträchtigen.

In diesen besonderen Fällen ist jede Partei berechtigt, den Vertrag auszusetzen, bis die Umstände, die „Höhere Gewalt“ darstellen, nicht mehr gegeben sind. Die Vertragsparteien bemühen sich jedoch in angemessener Weise, die Auswirkungen solcher Umstände, die höhere Gewalt darstellen, zu mildern, einschließlich der Vereinbarung alternativer Regelungen.

Für den Fall, dass eine der Parteien eine freiwillige oder unfreiwillige Abtretung zugunsten von Gläubigern vornimmt oder vor dem Datum des Treffens der Gruppe ein Konkursverfahren einleitet, hat die andere Partei das Recht, diese Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei ohne Haftung zu kündigen.

Das Hotel ist verpflichtet, die Gruppe unverzüglich zu benachrichtigen, wenn vor dem Treffen ein Wechsel in der Managementgesellschaft, die das Hotel betreibt, stattfindet; in diesem Fall hat die Gruppe das Recht, diesen Vertrag ohne Haftung durch schriftliche Mitteilung an das Hotel zu kündigen.

Sollte sich die Gruppe & Events dazu entschließen, ihr Programm während eines Zeitraums fortzusetzen, der von den oben genannten Kündigungsrechten betroffen ist, wird das Hotel die Gruppe nicht für die in dieser Vereinbarung aufgeführten Verpflichtungen zur Beendigung des Programms verantwortlich machen.

ACCEPTANCE

Dieser Vertrag enthält die detaillierten Verpflichtungen und Vorkehrungen, die für die Gruppe & Events zu treffen sind. Um dem Hotel die Möglichkeit zu geben, einen optimalen Service zu bieten, muss der Veranstalter bei der Rücksendung des unterzeichneten Dokuments alle über diese Verpflichtungen hinausgehenden Anforderungen angeben, die vom Hotel akzeptiert werden müssen.


Alle Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform und müssen von beiden Parteien akzeptiert werden. Mündliche Vereinbarungen sind nicht gültig. Bis zur Unterzeichnung einer endgültigen Vereinbarung durch beide Parteien hat das Hotel das Recht, die Veranstaltung zu stornieren und die blockierten Zimmer und/oder Plätze freizugeben. Der Veranstalter ist sich der in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Bedingungen, die einen integralen Bestandteil des vorliegenden Vertrages darstellen, voll bewusst und erklärt sich bereit, diese einzuhalten.

ÄNDERUNGEN UND HINWEISE

Änderungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und der Unterzeichnung durch beide Parteien. Änderungen, Ergänzungen oder Berichtigungen dieses Vertrags sind nur dann verbindlich, wenn sie von beiden Parteien unterzeichnet oder paraphiert worden sind. Alle Mitteilungen im Rahmen dieser Vereinbarung sind an die auf der ersten Seite dieser Vereinbarung aufgeführten Personen unter den hier angegebenen Adressen zu richten. Die Benachrichtigung muss per Einschreiben mit Rückschein oder über Nacht erfolgen, mit einer Unterschrift, die den Erhalt bestätigt, um im Rahmen dieser Vereinbarung wirksam zu sein, und gilt als zugestellt, sobald sie eingegangen ist.

SCHIEDSGERICHT

Die Parteien vereinbaren, dass alle Ansprüche, Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten zwischen den Parteien, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben oder in irgendeiner Weise mit dieser Vereinbarung oder einem Verstoß gegen diese Vereinbarung zusammenhängen und die die Parteien nicht informell lösen können, einem verbindlichen Schiedsverfahren in Amsterdam, Niederlande, unterworfen werden, das in Übereinstimmung mit der Handelsschiedsgerichtsordnung oder einem von den Parteien anderweitig vereinbarten Streitbeilegungsanbieter durchgeführt wird.

Die Parteien erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass dieses Schiedsgerichtsverfahren für die Parteien endgültig und bindend ist und dass der Schiedsspruch durch geeignete gerichtliche Maßnahmen vor jedem zuständigen einzelstaatlichen oder bundesstaatlichen Gericht vollstreckt werden kann. In diesem Zusammenhang unterwerfen sich die Parteien der Gerichtsbarkeit der Niederlande. Die Parteien vereinbaren, dass der Schiedsrichter sich getreu an das niederländische Recht hält und dass er der im Schiedsverfahren obsiegenden Partei die angemessenen Anwaltshonorare und -kosten im Zusammenhang mit einem gemäß dieser Bestimmung durchgeführten Schiedsverfahren zuspricht.

WAIVER

Verzichtet eine Partei auf die Durchsetzung einer Bestimmung dieser Vereinbarung, so verzichtet sie nicht auf die Durchsetzung dieser Bestimmung zu einem anderen Zeitpunkt oder auf die Durchsetzung einer oder aller anderen Bestimmungen dieser Vereinbarung.

VERBINDLICHE VEREINBARUNG

Dieses Abkommen, das durch Verweis in die vorliegende Vereinbarung aufgenommen wird, enthält alle von den Parteien vereinbarten Bedingungen.
Änderungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und der Unterzeichnung durch beide Parteien. Alle früheren Vereinbarungen, ob mündlich oder schriftlich, sind mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung durch die Parteien hinfällig.

PRIVATSPHÄRE UND VERTRAULICHKEIT

Das Hotel verpflichtet sich, angemessene technische, physische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um die für die Zusammenarbeit mit der Group & Events erhobenen personenbezogenen Daten vor Missbrauch oder versehentlicher, unrechtmäßiger und unbefugter Zerstörung, Verlust, Änderung, Weitergabe, Erwerb oder Weitergabe an Dritte zu schützen.